Die psychotherapeutische Behandlung
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass biologische, psychosoziale und erlernte Faktoren bei der Entstehung von emotionalen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kinder und Jugendlichen beteiligt sind.
Nach den Sprechstunden mit einer abklärender Diagnostik wird entschieden, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist, um eine Verbesserung des problematischen Verhaltens und der schwierigen Situation zu erreichen oder ob andere Hilfen effektiver sind, z.B. Psychologische Beratungsstelle, teil- oder vollstationäre Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie und Angebote des Jugendamtes.
Nach Entscheidung für eine ambulante Verhaltenstherapie wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt und gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen und seiner Familie ein Erklärungsmodell entwickelt, welche Bedingungen in der Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der emotionalen Probleme und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes/Jugendlichen beigetragen haben. Es werden Therapieziele und ein Behandlungsplan erarbeitet und Schritt für Schritt eine aktive Veränderung des Verhaltens geübt. Mit kleinen Kindern geschieht dies häufig im therapeutisch gelenkten Spiel, mit älteren Kindern und Jugendlichen zunehmend im Gespräch. Die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen und seiner Familie werden genutzt. Das soziale Umfeld (Kindergarten, Schule, Institutionen) sind für eine erfolgreiche Behandlung wichtig und werden in den Therapieprozess einbezogen. Die Therapiesitzungen finden in der Regel 1x wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.